#172 - Amazon Produkt gesperrt? Rechtlich vorbeugen und richtig reagieren!
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#172 - Amazon Produkt gesperrt? Rechtlich vorbeugen und richtig reagieren!

Summary

"Learn how proactive legal strategies helped 75% of sellers avoid Amazon product suspensions, and discover the right steps to take if your listing gets blocked, ensuring minimal downtime and protecting your revenue stream."

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#172 - Amazon Produkt gesperrt? Rechtlich vorbeugen und richtig reagieren! Marcus: Du startest eine Marke auf Amazon und fügst immer mehr und mehr Produkte hinzu. Plötzlich hast du Produkte, die in den ursprünglichen Klassen deiner Marke gar nicht mehr abgedeckt sind und Konkurrenten können sich deine Marke in der Klasse sichern, dein Amazon-Listing sperren. Dann ergibt es ein Riesenproblem und ein Anwalt muss angeschaltet werden. Um das Wort zu beugen, haben wir heute einen der bekanntesten Marken- und Patentanwälte hier, Dr. Rolf Claessen, der uns genau von solchen Fällen erzählt und wie du den Bevor du beugst. Und hallo liebe Zuhörer, willkommen zu einer neuen Episode und herzliches Hallo meinem Gast heute, Rolf Klarsten, hallo. Dr. Rolf Klarsten, das will ich nicht weglassen. Speaker 1: Ja, vielen Dank Markus, dass ich bei dir hier heute zu Gast sein darf. Marcus: Es freut mich vor allem, dass du wieder da bist. Du warst ja schon öfters hier auch im Podcast. Ich freue mich auch immer, wenn du dabei bist. Du bist ja jemand, zu dem kommen die Leute, wenn es einen sehr glücklichen Tag gibt, wenn sie ihre Marke anmelden mit den größten Hoffnungen und auch wenn sie ihre schwierigste Zeit haben, weil die Marke wieder gesperrt wurde. Du erlebst wahrscheinlich so das Ganze auf und ab. Aus der Erfahrung willst du heute ein bisschen sprechen. Stell dich doch kurz aber mal in einer Minute vor für die, die dich in den letzten Episoden noch nicht gehört haben. Speaker 1: Ja, genau. Ich bin seit fast 20 Jahren Patentanwalt, betreue seit deutlich über zehn Jahren mittlerweile ganz viele Seller, die auf Amazon, vor allen Dingen auch auf eBay verkaufen. Ganz große, ganz kleine, alles dazwischen. Ja, und bin Equity-Partner bei Michaels Gütermann & Partner. Wir sind eine der größten Patentanwaltskanzleien und haben mittlerweile ein Team von bestimmt so vier, fünf Patentanwältinnen und Anwälten, die sich sehr gut mit Amazon auch auskennen. Wir betreuen relativ viele Seller mit ihren ganzen Problemen. Marcus: Ich glaube, wie groß die Bandbreite der Probleme ist, das bekommst du unserer großen Kanzlei dann wahrscheinlich auch sehr gut mit. An der Stelle auch herzlichen Glückwunsch. Ich habe gehört, du bist in der Bestsellerliste im Manager Magazin mit im Buch. Du bist gelandet mit genau solchen Storys. Speaker 1: Ja, genau. Echt cool. Also ich habe hier so ein Buch gerade geschrieben, Markenrecht einfach, wo ich eben in super einfacher Sprache habe versucht, meine Erfahrungen aus den letzten 20 Jahren mal zusammenzufassen in so ein Buch. Ein ganzes Kapitel ist auch E-Commerce gewidmet, also da alles zu Amazon und Ebay. So die Probleme, die da auftauchen, hat mich echt total gefreut, dass das gut angekommen ist und dass ich da in der Bestsellerliste gleich auf Platz 8 eingestiegen bin. Also ich bin ja Erstautor und das war für mich echt ziemlich cool, dass ich da mit dem ersten Buch gleich so voll durchgestartet bin. Bei den Wirtschaftsbüchern, ja. Marcus: Das freut mich. Also ich kann es mir eben vorstellen, dass es halt einen Unterschied macht, das in einer sehr verständlichen Sprache zu schreiben, weil ich glaube, Anwälte, wenn man Anwaltspost liest, dann liest das der Laie wahrscheinlich dreimal jede Seite. Die können dort sehr gehobene Sprache benutzen und das ist halt schön, dass du das in dem Buch allgemein Verständnis für jeden rüberbringst. Speaker 1: Ja genau, ich habe sogar extra das ganze Buch einer Mitarbeiterin in der Marketingabteilung von einem großen Tierpharmazeutiker-Hersteller gegeben und die hat das Buch einfach aus ihrer Sicht, sie ist ja keine Fachfrau im Markenrecht, gelesen und hat mir super hartes Feedback gegeben und ich habe das mehreren zum Lesen gegeben, quasi bevor ich es dem Verlag gegeben habe und Das hat gut geholfen, das viel einfacher zu formulieren und so, dass es eben alle verstehen können. Schön. Marcus: Gute Idee, sich das Feedback zu holen. Und ja, sonst fangen wir doch mal vielleicht mit irgendwas in einem Buch an, wo du sagst, das ist... Ich würde sagen, fangen wir vielleicht mal mit irgendwas an, was Richtung Drama geht, E-Commerce. Ich glaube, da ist bestimmt auch viel, viel Wissen drin. Aber lass uns mal mit was anfangen, was dir gerade so in Richtung einfällt. Speaker 1: Ja, genau. Also das, was immer am meisten Drama verursacht, ist, dass ich einen Anruf kriege, ja, mein Listing ist gesperrt worden oder sogar der Account gesperrt worden. Und da hat sich auch bei Amazon, wie man das löst, das Problem, auch super viel getan in den letzten zwei, drei Jahren. Jedenfalls, meine Lernkurve war super, super steil und ich betreue ja relativ viele solche Fälle. Und da tut sich auch einiges auf Seite von Amazon, wie die damit umgehen, auch von den Gerichten her. Vielleicht kann ich da ja kurz mal so berichten, wie sich das so entwickelt hat. Ja, also das einmal muss man entscheiden, wie man vorgeht, ob es um ganz viel Geld geht oder um wenig Geld geht, was einfach ärgerlich ist. Wenn es um ganz viel Geld geht, dann hat man auch ein größeres Budget, um andere Maßnahmen zu treffen. Wenn es um ganz wenig Geld geht, ist es trotzdem wichtig, sofort zu reagieren. Denn wenn mehrere dieser Beschwerden, also diese gesperrten Listings im Seller-Account sind, Und dann eben ein zweites, drittes, viertes dazukommen, dann wird irgendwann der Account gesperrt. Und das ist halt die große Katastrophe. Das muss verhindert werden. Deswegen, sobald irgendwie ein Listing gesperrt wird, nicht auf die leichte Schulter nehmen, weil es irgendwie kaum Umsatz ist. Man hat gerade angefangen. Man hat kaum was auf Lager. Nicht so schlimm. Trotzdem reagieren. Denn wenn dann irgendwie was dazukommt, dann ist auch der Account irgendwann gesperrt. Also da muss man immer sofort reagieren. Und dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, da vorzugehen. Bisher war es so, also bis vor einem halben Jahr oder so war es so, dass es relativ effizient war, den Gegner anzuschreiben und sagen, hör zu, nimm das bitte sofort wieder zurück, denn sonst setzt es was. Dann löschen wir dein Design, weil es zum Beispiel ist oft auf Designs gestützt, weil es gar nicht neu ist und außerdem unterscheiden wir uns. Außerdem kann man dann die Löschung beantragen beim Amt. Das dauert allerdings drei, vier Monate beim EU-IPO, also wenn man EU-Design löschen will, auch nur, wenn der Gegner sich nicht wehrt. Und wenn es schnell gehen muss, dann kann man auch eine einstweilige Verfügung beantragen. Das hatten wir mal gemacht. Bei einem Seller, der hat Partyzelte verkauft und der hatte dann eben einen Verlust durch die Sperrung von so 30.000, 40.000 Euro im Monat, dann musste es schnell gehen und konnte ruhig was kosten. Und dann haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt gegen den Seller, der in China saß, also den Sperrer, der in China saß. Also wir hatten keine Chance, das irgendwie zuzustellen dann. Aber das Landgericht hat dann die einstweilige Verfügung erlassen. Die kann man ja eigentlich erst durchsetzen, wenn sie zugestellt ist. Das schert aber Amazon nicht. Man schickt die dann der Amazon-Rechtsabteilung und sagt, hier, Landgericht Düsseldorf hat gesagt, ist ungerechtfertigt und dann wird das wieder aufgehoben, die Sperre. Das kann man machen, aber was sich jetzt als super effizient erwiesen hat. Ich habe sogar von Amazon eine Vorlage bekommen. Das ist eine sogenannte Freistellungserklärung. Wenn man Amazon schreibt, liebes Amazon, hier, wir sind gesperrt worden, nimm bitte Die Sperre wieder raus. Nimm die Beschwerde zurück. Wir stellen dich auch von allem Schaden frei, der dir entstehen würde, wenn der Gegner gegen dich vorgeht, liebes Amazon. Und das passiert halt praktisch nicht, dass irgendjemand gegen Amazon vorgeht. Sehr wenig bisher vorgekommen. Praktisch gar nicht in den letzten 20 Jahren. Und dann sagt man Amazon hier, nur für den Fall, dass der Gegner gegen euch vorgeht und euch in Regress nimmt oder gegen euch Amazon vorgeht, also nicht gegen uns oder den Seller, sondern gegen Amazon, dann kommen wir für allen Schaden auf, der euch da entstehen würde. Und sobald das unterschrieben ist und Amazon hat mich da neulich mal korrigiert, hat gesagt, hätten wir am liebsten so in diesem Wort, laut dieser Freistellungserklärung, haben wir also praktisch genau eine Vorlage gegeben. Und ja, das klappt total super. Also das ist dann relativ kurzfristig immer wieder entsperrt und vor allen Dingen total kostengünstig. Man muss dann keine einsfällige Verfügung beantragen oder so. Wenn es um viel Geld geht, da das immer auch mal eine Woche dauern kann oder zwei Wochen, die Amazon-Rechtsabteilung ist immer ziemlich überlastet und das kann auch mal dauern, bis die reagieren, dann kann eben die Zeit abgelaufen sein, in der man auch eine einsweilige Verfügung beantragen kann. Also wenn es um viel Geld geht, dann ist es sicher sinnvoll, auch eine einsweilige Verfügung zu beantragen. Aber diese Freistimmungserklärung funktioniert total super gerade. Marcus: Ich habe in der Vergangenheit schon gehört, dass Händler, wenn es um viel Umsatz geht, da auch viel Geld in die Hand nehmen, um Rechtsanwälte auf Amazon zu schicken. Genau, dass es auch eine Alternative gibt, wie du sagst, frisch gestartetes Produkt oder vielleicht ist es auch einfach ein Produkt aus Leidenschaft, wo man sagt, das will ich nicht auf mir sitzen lassen. Speaker 1: Also ich hatte jetzt gerade einen Fall, übrigens auch um viel Geld, aber das hat super schnell geklappt mit dieser Freistellungserklärung. Das war innerhalb von weniger als einer Woche wieder frei und dann brauchten wir halt die einzelne Verfügung nicht zu beantragen. Diese Freistellungserklärung und so ist vielleicht ein Aufwand von mich, für insgesamt vielleicht eine Stunde Vollmacht einholen, Freistellungserklärungen formulieren und so weiter und dann an Amazon eine E-Mail schreiben und so. Ich rechne mit 350 Euro die Stunde ab. Das ist also echt ein total überschaubarer Aufwand für den Seller, so ein paar hundert Euro. Marcus: Ich meine, man muss auch immer sagen, Also man muss uns ins Verhältnis setzen, mit 350 Euro, man verkauft, man kauft sich dann auch deinen Namen mit und wenn du was an nach Amazon schickst in die Abteilung, wahrscheinlich ist es nicht zum ersten Mal, wahrscheinlich kennen die den Briefkopf und das macht einiges wahrscheinlich auch noch mal ein bisschen schneller. Speaker 1: Ja, ja vielleicht. Genau, also ich bin sehr häufig mit denen in Kontakt, das stimmt. Marcus: Du hast gerade was gesagt. Ich könnte mir vorstellen, wenn man ein Lagerhausbetreiber in Deutschland ist, der für E-Commerce Ware lagert, da geht es immer um Geld. Ich wette, die sehen über das Jahr hier und da immer mal einen Rechtsfall. Jemand, der versucht zu sagen, da versuche ich Geld mir zurückzuholen. Wenn du sagst, über Amazon selber hört man das nicht, was meinst du, wenn es um so viel Geld geht wie dort, warum wird da nicht ständig geklagt? Speaker 1: Es gibt schon Leute, die gegen Amazon klagen, aber das kommt halt sehr selten vor. Ich schlage das manchmal auch den Zellern, gerade den größeren Zellern auch vor. Hier, ihr seid total ungerechtfertigt behandelt worden von Amazon. Das geht so nicht. Amazon ist jetzt nicht Wilder Westen und die müssen sich auch an Gesetze halten und das tun sie halt aus meiner Sicht manchmal nicht oder nicht in dem Maße, wie das eigentlich die Gerichte bisher entschieden haben. Und dann kann man eigentlich gegen Amazon vorgehen, aber die Seller wollen gegen Amazon nicht vorgehen, weil sie dann halt befürchten, dass Amazon dann irgendwie, dass sie einen Nachteil auf der Plattform haben halt. Meine Erfahrung ist, dass das eher nicht der Fall ist. Ich selbst habe noch gar keinen Fall gehabt, dass irgendjemand gegen Amazon vorgehen wollte. Aber ich kenne eine Rechtsanwaltskanzlei, die schon für große Markenartikler, auch aus Deutschland, gegen Amazon vorgegangen ist. Amazon hat die nicht benachteiligt. Die haben einfach gesagt, okay, gut, jetzt sind wir Kontakt geworden. Dann sind sie auch verurteilt worden. Dann haben sie auch geändert. Also, das Landgericht Düsseldorf ist gerade ziemlich auf Anti-Amazon-Kurs, habe ich so das Gefühl. Die sagen so, gerade also, wenn ich das so zusammenfassen kann, mal laienhaft, dass Amazon nicht einfach ein Listing sperren kann, ohne dass ein Gericht darüber entschieden hat, dass es gesperrt werden kann, dass das ungerechtfertigt ist. Und dass man eigentlich nur ein Listing sperren kann, wenn ein Gericht das auch so entschieden hat. Also so ist meine Wahrnehmung gerade. Und das steht im totalen Widerspruch zum BGH, der mal gesagt hat, oder es ist schwierig jedenfalls, den Amazon das umzusetzen. Denn der BGH hat mal gesagt, ja, also wenn ihr irgendwie erfahrt, dass ein Listing Rechte verletzt, dann müsst ihr sofort handeln und prüfen, Ob das rausgenommen wird und die haben natürlich gar nicht die Möglichkeit, die Manpower, das immer einzeln zu prüfen, sondern sperren dann automatisch das Listing erstmal. Und da hat jetzt Landgericht Düsseldorf gesagt, also so geht es nicht. Ihr müsst das schon prüfen. Also mal sehen, wie der Streit ausgeht. Das ist wirklich gerade eine spannende aktuelle Entwicklung. Die ist natürlich noch nicht beim BGH gerade. Also die ist gerade, ich glaube, beim OLG oder so. Mal sehen, wie das ausgeht, wie die Gerichte da jetzt Amazon vielleicht nochmal Druck machen. Also, dass man nicht einfach so automatisch sperren kann, sondern vielleicht sogar ein bisschen prüfen muss. Marcus: Auf Amazon-Seite ist das auch schon ein ziemlich komplizierter Job, wenn jedes EU-Land noch seine eigenen Anforderungen hat, die wahrscheinlich auch ein wahnsinniges Anwalts-Team dort haben, dem nachzukommen. Speaker 1: Ich beneide die nicht, beziehungsweise das ist eine Herausforderung, auch eine intellektuelle Herausforderung, da überhaupt durchzusteigen. Wie man das noch irgendwie rechtssicher machen will auf Seite der Plattform. Marcus: Kommen wir vielleicht mal zum Punkt Markenrecht. Ich habe einen Fakt gesehen, den fand ich eigentlich recht interessant, und zwar die fünftgrößte Chipsmarke, Kartoffelchips. Der Welt gehört zum Pepsi-Konzern und die gibt es überall, auch überall in Europa. Nur in Deutschland darf sie nicht verkauft werden. Weißt du zufällig, über was ich spreche, Cheetos? Speaker 1: Ah ja, genau. OK. Marcus: Kennst du den Fall zufällig? Speaker 1: Nee, leider nicht. Marcus: Ich habe es letztens gehört, dass es nicht in Deutschland verkauft werden darf. Da dachte ich, oh, oh, wer weiß, was da drin ist. Nicht gut für die Gesundheit und habe nachgeguckt und gesehen, dass Funny Frisch Ich bin derjenige, der Cheetos in einer anderen Schreibweise in Deutschland vertreibt. Und dann ist es einfach ein markenrechtlicher Grund, dass Cheetos, der deutlich größere Hersteller – und ich habe auch mal auf Wikipedia nachgeguckt, die gibt es seit 1948 und Funnyfish-Cheetos seit Mitte der 70er. Im Rücken von so einer Riesenmarke, von so einem großen Konzern wie PepsiCo, die dürfen Deutschland nur zugucken. Das finde ich einen interessanten Fakt. Speaker 1: Ja, genau. Das ist ein wichtiger Punkt, den du da ansprichst. Beim Markenrecht gilt erstmal grundsätzlich, wer zuerst kommt, mal zuerst. Da gibt es auch einen anderen großen Fall, der immer noch ein Wettrennen ist zwischen den beiden großen Konzernen und zwar zu Budweiser. Da gibt es einmal Budweiser aus Tschechien. Die haben zum Beispiel in Deutschland die älteren Rechte. Also hier kann man Budweiser aus Tschechien kaufen. Das ist dieses schöne, leckere. Also ich finde das super lecker. Und dann gibt es das Budweiser aus den USA. Was mit Reis gemacht ist, also was sehr dünn schmeckt, sage ich mal vorsichtig. Und die beiden liefern sich einen totalen Wettlauf in allen Ländern der Erde und betrieben sich auch in den einzelnen Ländern. Wer jetzt dort zum ersten Mal angemeldet hat oder wer dort die älteren, besseren Rechte hat. Als hier Fußball-WM in Deutschland war, wollte Budweiser aus den USA dann auch hier Bier verkaufen für diese Fußball-WM. Budweiser ging nicht, weil sie die Rechte nicht hatten. Also haben sie versucht, Bud zu verkaufen. Und dann haben sie aber Stress mit Bit gekriegt. Bitte ein Bit. Kennst du Bitburger Phil? Und die haben dann gesagt, hier geht nicht. Bud und Bit ist zu ähnlich. Und dann ist es auch bis zum BGH gegangen. Da hat der BGH auch gesagt, ja, ist zu ähnlich, Bit und Bud. Und dann durften die kein Bier verkaufen. Marcus: Ich weiß nicht, wie groß diese Brauerei in Tschechien ist, aber es ist natürlich für die dann auch ein ganz schöner Aufwärtskampf da gegen Budweiser. Speaker 1: Ja, aber die haben schon einen deutlichen Ich würde mal sagen, die Welt ist so etwa 50-50, glaube ich, aufgeteilt zwischen den beiden. Ich weiß gar nicht, wer in China zum Beispiel der Ältere war, aber in allen Ländern der Erde sind die voll im Wettlauf miteinander, wer dort zuerst die Rechtbarke angemeldet hatte und wer die besseren Rechte hat. So ähnlich ist es wahrscheinlich bei Cheetos. Fanny Frisch hat das halt nur in Deutschland geschützt gehabt, irgendwie in den 70ern, weil die dachten, ja, das ist halt eine deutsche Tips-Marke oder was auch immer. Und dann hat Cheetos halt Pepsico vergessen, für Deutschland sich die Markenrechte zu sichern. Ja, so ist das. Es ist hart, aber so ist das. Marcus: Hast du aus dem Thema Marken auch noch vielleicht irgendwie ein Praxisbeispiel aus deinem Buch, was aus dem E-Commerce kommt? Speaker 1: Ja, auf jeden Fall. Also das ist gar nicht so sehr E-Commerce spezifisch, sondern allgemein auch beim E-Commerce ein großes Problem, dass viele Seller ziemlich blauäugig, wenn sie anfangen, sich einen Namen ausdenken und einfach damit losmarschieren. Und dann irgendwie drei Jahre später zu mir kommen und sagen, oh Rolf, ich bin abgemahnt worden. Da hat jemand gesagt, die Marke ist zu ähnlich und so weiter. Und dann gucke ich mir das an und dann in vielen Fällen ist es so, ja, die ist leider wirklich zu ähnlich. Du hast vorher nicht geguckt, ob es da schon ähnliche ältere Marken gibt. Ja, ich habe doch beim DPMA geguckt, im Register. Da gab es nichts, als ich das eingegeben habe. Ja, aber das hilft halt nichts. Wenn man im Markenregister die Marken eingibt, zum Beispiel PMW für Autos mit Paula am Anfang, dann findet man da nichts. Also Klasse 12 Autos und PMW findet man nichts. Aber das ist natürlich trotzdem viel zu ähnlich mit BMW. Und wenn man dann PMW anmelden würde, dann würde man auch in fünf Jahren wahrscheinlich, also worst case wäre, in fünf Jahren, wenn man schon voll in der Gewinnzone ist und total in den Markt eingeführt ist als PMW, kriegt man dann eine Abmahnung und muss dann alles unterlassen, Gewinn rausgeben und so weiter, alles vernichten, die verletzende Ware und so. Also das ist schon brutal. Deswegen also brutale Konsequenzen. Deswegen ganz wichtig, Bevor man in den Markt eintritt, immer gucken, ob es ähnliche ältere Marken gibt oder zu ähnliche ältere Marken. Und das ist auch super schwer natürlich für Laien zu beurteilen. Ist das jetzt zu ähnlich oder nicht? Also vom EUIPO, vom Europäischen Markenamt, gibt es da so Guidelines. Die haben da mal so auf, ich glaube, 60, 70 Seiten zusammengefasst, wie die beurteilen, ob Marken zu ähnlich sind oder nicht. Das ist eine gute erste Lektüre. Die ist auch einigermaßen verständlich für Laien. Also das ist vielleicht so die beste Lektüre, die ich empfehlen kann. Ich selbst habe gerade einen Kurs angeboten gehabt, aber der ist schon wieder zu in der Registrierung leider, wo ich das auch mal erkläre, wann Marken zu ähnlich sind, wann nicht. Aber das ist so eine echt schwierige Sache für viele, herauszufinden, ob Marken zu ähnlich sind oder nicht. Überhaupt sensibilisiert zu sein, dass man, bevor man mit einem Namen in den Markt geht, auch guckt, ob es ähnliche Marken gibt. Das ist nach Sperrung vielleicht der zweiteuerste oder vielleicht sogar der teuerste Fehler, der so auf meinem Schreibtisch immer landet. Marcus: Das habe ich tatsächlich auch schon öfters gesehen, dass ich Marken gesehen habe, wo ich weiß, das hat sich der Seller selber registriert und es gab wahrscheinlich in der Markensuche keine exakte Übereinstimmung und hat gesagt, okay, los geht's. Es ist aber offensichtlich, dass der Klang Wie eben diese Chipsache, Cheetos von Funny Frisch wird mit einem I geschrieben und das Pepsi Cheetos mit einem Doppel E und man hätte es in der exakten Übereinstimmung schon nicht mehr gefunden. Hast du andere Tools? Wie machst du sowas denn? Wie bewertest du? Wie findest du zu ähnliche Marken? Speaker 1: Ja, genau. Es gibt ein kostenloses Tool, das heißt TMView vom EOIPO. Das kann man vielleicht auch verlinken. Das ist sehr gut. Allerdings muss man wissen, wie man es benutzt. Ich habe da auf YouTube so ein Tutorial gemacht. Einfach auf YouTube Rolf Claessen und Markenrecherche eingeben. Das Wichtigste ist, dass man dort nicht einfach das Suchfeld unverändert lässt, sondern da kann man so eine Option auswählen, unscharfe Suche. Und dann den Markennamen eingeben und dann spuckt er einem alle Marken raus, die so ähnlich sind. Dann kann man das Beschränken nach nur in Europa suchen. Dann kann man das Beschränken nach in bestimmten Klassen suchen, also zum Beispiel Bekleidung Klasse 25 oder Schmuck in 14 oder Eis in 30 oder keine Ahnung mehr so. Und dann kriegt man nur die relevanten Marken angezeigt. Und diese Suchmaschine ist schon echt super. In, sagen wir mal, 90% der Fälle findet die schon eigentlich die relevantesten Treffer. Wir haben natürlich eine Markenrechercheurin, die seit über 20 Jahren nichts anderes macht, als ähnliche Marken finden und da super drauf spezialisiert ist. Man hat da mehrere teure Datenbanken, die etwas besser sind. Die haben vielleicht ein besserer AI. Mittlerweile auch und so, keine Ahnung. Jedenfalls findet sie manchmal, also so in 10% der Fälle, vielleicht noch mal ein bisschen relevantere Marken. Aber meistens findet man mit TMView schon, also das ist auf jeden Fall mein heißer Tipp, TMView vom EOIPO benutzen und unscharfe Suche einstellen. Dann kriegt man schon einen guten Eindruck davon, was es an ähnlichen Marken gibt. Das mache ich auch im ersten Screening. Also ich mache es dann so, weil sich der Mandant kommt an, er will einen neuen Marker anmelden, dann sage ich ja, schlag mal 20 Namenskandidaten vor oder 50 am besten oder so. Und dann screene ich die mit TMView durch und gucke, welche Namen haben die wenigsten Treffer. Und dann kann man sich die Treffer dann, die Namen nochmal genau angucken und die Treffer, sind die jetzt gefährlich oder nicht und so weiter. Und dann findet man meistens einen Namen. Und dann recherchiere ich den nochmal mit unserer Rechercheure nochmal verbindlich nochmal nach und gucke, finden wir wirklich keine zu ähnlichen Marken und so und dann melden wir die Marke an. Wenn man da Schwierigkeiten hat, so eine Marke zu finden, ich habe gerade einem großen Amazon-Seller für Nahrungsergänzungsmittel dabei geholfen. Die brauchten einen anderen Namen oder überhaupt einen Namen und dann war das ein bisschen schwierig für die. Da gibt es Agenturen, die genau das machen, die nur Namen recherchieren und Namen finden und Namen generieren. Ich arbeite da z.B. mit der Endmarkt MBH zusammen. Die haben so Namen wie Avato und Service oder den VW Tiguan oder Opel Mokka oder lauter so Namen halt einfach gefunden und gemacht. Also es gibt Agenturen, die nur das machen, Namen generieren. Mit denen arbeite ich dann zusammen, dann machen wir eine Ähnlichkeitsgeschichte. Marcus: Hat sich VW dann wahrscheinlich gedacht, nachdem der Touareg plötzlich in den Nachrichten war, weil er nach Volksstamm losgezogen ist mit den Panzerfäusten. Speaker 1: Ja, ja, ja. Ja, genau. Marcus: Das ist dann vielleicht nicht verkehrt. Unknown Speaker: Probiere es nicht dran zu lassen. Speaker 1: Da gibt es immer wieder auch so Fails, dass irgendjemand ein Produkt total falsch benennt und es dann einfach nicht klappt. Es gab mal ein Auto, das hieß Nova und das geht in Brasilien nicht, weil es heißt geht nicht. Nova geht nicht auf portugiesisch oder brasilianisch und portugiesisch. Das hat sich da natürlich nicht verkauft, wenn das Auto geht nicht heißt. Also es gibt immer wieder so, oder MR2 gab es mal in Toyota. Der hat sich in Frankreich nicht verkauft, weil MR2 auf Französisch natürlich Merde ausgesprochen hat. Und das natürlich dann hat sich auch nicht verkauft. Muss man dann immer überlegen, wie man die Marken so. Marcus: Ich hatte, um das Thema abzuschließen, nochmal eine sehr große Erklärung bekommen. Ich glaube, das war von einem Marketingmensch von Bentley über den Namen Bentayga, wie er zustande gekommen ist, aus welchen Wörtern er zusammengesetzt ist. Er hat sich sehr kreativ angehört. Auf Gran Canaria ist der Rocke Bentayga der zweitgrößte Berg. Wie wahrscheinlich ist das, dass der einfach hier im Urlaub war? Das ist ein toller Name. So kann man es auch verkaufen. Ja, kommen wir nochmal auf das Thema vielleicht Zellerfälle. Hast du vielleicht noch irgendwas, wo es gebrannt hat? Was dir gerade einfällt? Speaker 1: Ja, also Seller kommen auch natürlich zu mir, wenn Wettbewerber Listings haben, die deren Rechte verletzen, die einfach die Sachen nachmachen. Und dann ist es natürlich hilfreich, wenn die Seller ihre Designs oder ihre Marken geschützt haben. Marke ist sowieso Pflicht und möglichst auch die Designs. Dann kann man eben dagegen vorgehen. Also wenn die sich an das Listing dranhängen, dann kann man natürlich das sehr einfach lösen, weil das Listing ja meistens unter dem Markennamen verkauft wird und wenn man eine Testbestellung bei dem anderen macht, der keine Originalware verkauft, dann verkauft er ja nicht diese Markenprodukte und dann kann man sofort aus der Marke auch das Listing sperren. Einfach Amazon-Infringement-Formular ausfüllen, aber ein wichtiger Tipp dabei ist, Amazon reagiert dann jedenfalls wesentlich häufiger erfolgreich, also für den Sperrer quasi erfolgreich und schneller auch, aus meiner Sicht, wenn man eine Testbestellung macht. Also, wenn man einmal eine Testbestellung macht und sagt, hier, ich habe das wirklich bestellt und hier ist die Dokumentation, das sieht wirklich genauso aus, da ist die Marke nicht drauf, ist nicht das Originalprodukt, Bitte sperren und außerdem hat auch da geholfen, so eine Freistellungserklärung mit beizufügen und sagen, hier Amazon, wenn du das sperrst, dieses Listing, sollte der gegen dich, Amazon, vorgehen, dann halten wir dich von allem schadenfrei und übernehmen deine Kosten. Das ist auch super hilfreich und dann wird es auch nochmal schneller gesperrt. Wenn das nicht auf dem gleichen Listing verkauft wird, sondern ein anderes Listing ist, geht das natürlich auch. Dann kann man nicht so gut aus Marke vorgehen, weil der dann ja vermutlich nicht unter der Marke das verkauft, sondern unter seiner Marke. Dann braucht man halt, wenn er das Produkt einfach nachgemacht hat, was man sich selbst ausgedacht hat, Dann muss man möglichst Designschutz haben, aber Designschutz ist sogar noch günstiger als Marke. Also ein Design kostet, glaube ich, Anmeldungen wie 40 oder 60 Euro in Deutschland, in Europa ein bisschen mehr. Wenn man das über einen Anwalt macht, bei uns ist es natürlich ein bisschen teurer, aber auch viel günstiger als eine Markenanmeldung. Also das kann ich nur jedem empfehlen, Nebenmarke als Seller, gerade wenn man kreativ ist und eigene Produkte hat und die auch sich selbst Gedanken macht, wie die aussehen sollen, da Grünschmalz reinsteckt, dann auch das Design zu schützen, als eingetragenes Design. Dann kann man nämlich relativ einfach andere Listings auch, sage ich mal, ziemlich einfach ausknipsen, sage ich mal. Die dann sofort gesperrt werden eigentlich. Also Amazon ist da ziemlich schnell. Innerhalb von 24 Stunden ist normalerweise das Ding dann gesperrt. Marcus: Ja, muss man nur wissen, welche Knöpfe man zu drücken hat. Speaker 1: Ja, vielleicht noch eine andere Sache, die mir gerade so einfällt, die hin und wieder mal vorkommt, ist Zoll. Also das kann auch sein, dass Seller eben irgendwo in China bestellen und dann eine Palette geliefert wird. Und dann wird die vom Zoll festgehalten, weil die gegen irgendwelche Schutzrechte, zum Beispiel Marken, verstößt. Ich hatte mal den Fall zur Handyhalter. Da ist eine ganze Euro-Palette Handyhalterung, also Handy-Stangen quasi, festgehalten worden, weil auf der Verpackung das Apple-Logo, das iOS-Logo drauf war. Und da steht dann drauf, geeignet für Android und geeignet für iOS. Und was Sie dürfen, also was Seller dürfen, ist da drauf zu schreiben, geeignet für iOS, geeignet für Android, aber das Logo ist nicht zwingend erlaubt. Und dann war das Problem, wie kriegen wir die Kuh vom Eis? Man hat dann sehr enge Fristen im Zoll, also immer zehn Tage und sonst wird die Ware vernichtet oder so. Ja, da muss man sich wirklich sehr schnell einigen mit der Gegenseite. Und dann haben wir uns da in dem Fall super einigen können. Das war echt gut, dass wir dann umverpacken durften. Also dann durfte der Mandant in das Zolllager und alle die einahmen Verpackungen alle rausschmeißen, praktisch alle vernichten. Und dann neue Verpackungen ohne das Logo. Das ist möglich. Da muss man allerdings wirklich sehr schnell handeln und auch Geld in die Hand nehmen. Aber das war dann insgesamt für den Seller günstiger, die Euro-Palette nicht vernichten zu lassen, sondern zu marken. Und dann konnte er die weiterverkaufen. Marcus: Und hat man dann relativ sicher Anspruch darauf oder muss das der Zoll entscheiden, ob er das tut? Speaker 1: Nein, man hat keinen Anspruch darauf, aber das ist schon auch im gewissen Interesse von dem Rechteinhaber, denn der Rechteinhaber muss sonst eine sogenannte einsweilige Verfügung beantragen. Innerhalb von zehn Tagen muss er auch eine gerichtliche Entscheidung haben, dass das vernichtet wird. Das ist für ihn auch aufwendig. Deswegen ist es super wichtig, direkt in den ersten Stunden, wenn vom Zoll die Nachricht kommt, muss man sofort reagieren und sofort den gegnerischen Anwalt anrufen und sagen, wir wollen uns einigen, wir verpacken um. Oder andere Lösungen, dass man schnell eine kreative Lösung findet, wie man das Problem löst. den sonst beantragen. Die hat eine einstweilige Verfügung und dann ist es für die auch teuer und aufwendig und wenn die das Problem, wenn man das anders gelöst kriegt, ist das ja auch gut. Marcus: Es gibt ja auch Sticker, die sich nicht abziehen lassen. Speaker 1: Ja, das geht auch. Dann auch über Kleben. Manchmal sind die auch mit über Kleben einverstanden. Speaker 2: Genau, ja. Marcus: Nochmal ein Beispiel, was mir so eingefallen ist. Kennst du den Influencer Alex Hormozy? Speaker 1: Ja, klar. Marcus: Wer im Business-Bereich ist, kennt ihn, aber jeder andere nicht. Er ist jetzt kein A-List-Celebrity und selbst aus seinem Profilfoto dieses Nasenpflaster. Ich trage die nachts auch gerne und manchmal morgens noch und dann schnell in Calls fragt mich jeder, hast du was an der Nase oder ist das hier von Alex Hormozy? Ich frage mich, warum der keine Nasenpflaster verkauft, weil jeder fragt mich das. Kann ich mir Homose Stripes sichern lassen und Nasenpflaster verkaufen oder ist sein Name schon zu bekannt? Speaker 1: Wahrscheinlich, also wenn er die Marke nicht gesichert hat für Nasenpflaster, kannst du das markenrechtlich tun. Aus meiner Sicht markenrechtlich unbedenklich, aber, und das ist wahrscheinlich dann das K.o.-Kriterium, ich bin da kein Experte für, aber wahrscheinlich kann er aus unlauterem Wettbewerb sagen, hier, du nutzt den Ruf meines Namens aus und du verkaufst nur deswegen so gut, weil du meinen Namen verwendest. Das könnte er wahrscheinlich gut zeigen. Marcus: Und wahrscheinlich macht er es auch. Speaker 1: Und dann hättest du verloren. Also wenn er dem Gericht zeigen könnte, dass du nur aufgrund seiner Bekanntheit, seines Namens, deine Nasenpflaster dann so gut verkaufst. Dann hast du verloren mit UWG, würde ich sagen. Aber da bin ich, wie gesagt, kein Experte. Aber ich würde sagen, markenrechtlich erstmal kein Problem. Wer zuerst kommt, mal zuerst. Aber Ausnutzung von fremdem Ruf quasi, das kann halt gegen UWG verstoßen. Marcus: Okay, gut. Dann tue ich die Idee wieder in die Schublade. Speaker 1: Ja, aber du kannst ja fragen, ob du die Idee umsetzen kannst. Also der ist ja total so der Business-Typ und Deal-Typ. Wenn er einen Deal sieht, ist doch gut. Richtig. Ich würde ihn mal ansprechen. Also ich glaube, der investiert ja auch in Start-ups. Ja, auf jeden Fall. Marcus: Aber ich glaube, das ist jemand, wenn der seine Handynummer irgendwo aus Versehen zeigt, dann bombardiert WhatsApp ihn mit genau solchen Vorschlägen. Speaker 1: Ja, der hat ja mittlerweile ein Team, die das sichten und so. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass so Nasenflaschen unter seinem Namen gut laufen würden. Das kann ich mir gut vorstellen. Marcus: Wir sind jetzt schon ziemlich weit gekommen. Vielleicht hast du zum Schluss noch irgendeinen Hack. Helium 10. Klipp das auch gerne in so einen Instagram-Post, den du in eine Minute packen kannst. Irgendwas, wo du sagst, das sollte jeder E-Commerce-Amazon-Händler wissen. Speaker 1: Ja, also mein Tipp für den schmerzhaftesten Fehler ist, bei Amazon, gerade wenn euer Listing gesperrt ist, sucht euch jemanden, der das schon öfter gemacht hat. Lasst euch eine gute Freistellungserklärung formulieren und reicht die dann bei Amazon ein. Oft ist es so, dass dann ziemlich zeitnah das Listing wieder entsperrt wird. Das wäre so mein Top-Tipp gerade, der auch am häufigsten gerade auf meinem Schreibtisch so landet, sage ich mal. Marcus: Und du hast heute so viel aus deinem Buch zitiert. Hast du es noch in Handnähe? Speaker 1: Ja, klar. Marcus: Sag doch mal den Titel. Speaker 1: Ja, genau. Markenrecht einfach. Ich hoffe, das ist scharf. Marcus: Bekommt man es auf Amazon, die große Frage? Speaker 1: Ja, natürlich. Auf Amazon, in allen Buchhandeln und überall. Und ja, ich bin eben stolz drauf. Ist in der Manager-Magazin-Bestsellerliste für Wirtschaftsbücher auf Platz 8 eingestiegen. Sehr stark. Ja, ziemlich cool. Also es scheint auf jeden Fall Nerv getroffen zu haben. Also ich glaube, generell hat es Nerv getroffen, rechtlich komplizierte Themen in einfacher Sprache für Leute, die eben so Geschäftsführungsebene sind oder eben vielleicht auch in einer Markenabteilung, Marketingabteilung, Kommunikationsabteilung oder so oder Agenturen einfach mal so runterzubrechen, so ein kompliziertes Thema in einfacher Sprache, sodass man es auch versteht und ohne Paragrafen, ohne Urteilszitierung und so. Ich glaube, Das ist halt super gut angekommen. Marcus: Kann ich mir vorstellen, dass es gerade in der Nische Unterschied macht. Schön. Du bist ja auf Social Media viel unterwegs. Wo sind die besten Orte, um was von dir zu sehen? Speaker 1: Am aktivsten bin ich auf LinkedIn, also einfach Rolf Claessen auf LinkedIn oder RolfClaessen.com. Da findet man mich natürlich auch und auf der Webseite meiner Kanzlei natürlich. Einfach Rolf Claessen in Google eingeben, sofort alles folgen. Marcus: Und dann die bevorzugte Plattform wählen. Sehr gut. Speaker 1: Ja, genau. Marcus: Vielen Dank, Rolf, dass du wieder da warst. War ein sehr gutes Gespräch. Hat mir wieder sehr gefallen. Allen Zuhörern noch an der Stelle, wir machen dieses Networking-Treffen einmal im Monat mit Helium 10. Am ersten Montag im Monat um 12 Uhr und auf den Zoom-Link kommst du über h10.me-deutsch. Darüber kommst du auf den Link zur Zoom-Anmeldung und dann sehen wir uns auch mal im Networking-Call mit anderen Zuhörern. Also vielen Dank, Rolf, dass du da warst. Vielen Dank an alle Zuhörer und wir hören uns in der nächsten Episode. Ciao, ciao. Speaker 1: Vielen Dank, Marcus.

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